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 Hyundai Neuwagen mit

Markenrechtsproblemen!

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Der Bundesverband freier Kfz-Händler, BVfK beobachtet derzeit massives Vorgehen des koreanischen Autoherstellers gegen gewerbliche Verkäufer von solchen Hyundai-Neuwagen, die angeblich ohne Zustimmung des Herstellers in den EU-Wirtschaftsraum eingeführt wurden.

 

Mit dem Argument, dies würde gegen das Markenrecht verstoßen, werden Händler abgemahnt und sollen gezwungen werden, den Verkauf dieser Fahrzeuge einzustellen.

 

Darüber hinaus wird auch Schadensersatz und sogar Vernichtung gefordert.

 

Nach Kenntnis des BVfK sind nicht nur Freie Händler, sondern auch Vertragshändler betroffen. 

 

Den Handel treffen die Angriffe völlig unvorbereitet und aus heiterem Himmel, denn die überwiegend im EU-Land Tschechien gebauten und lediglich über den Umweg durch ein nicht zur EU gehörendes europäisches Land importierten Fahrzeugen sind mit nahezu allem ausgestattet, was man von einem für die EU produzierten Fahrzeug erwarten kann.

 

Dies betrifft nicht nur die Ausstattungslinien, sondern auch die beigefügten Dokumente. Die Neuwagen ließen sich also mühelos zum Straßenverkehr in jedem EU-Land zulassen und sogar zur Garantie anmelden.

 

Dennoch reicht dies nach Meinung der Markenrechtsexperten des BVfK nicht alleine aus, eine Zustimmung von Hyundai zur Einführung der Fahrzeuge in die EU und damit eine Erschöpfung der Markenrechte nachzuweisen.

 

Der BVfK befindet sich bereits im Dialog mit Hyundai-Motor-Europe (HME) und begleitet dem entsprechend rechtliche Auseinandersetzung in dieser Angelegenheit.

 

Ein Sonderteam wurde zur schnellen und effizienten Beratung der Verbandsmitglieder eingerichtet.

 

Auch andere Händler können Informationen beim BVfK erfragen.

 

Betroffene wenden sich per E-Mail direkt an rechtsabteilung@bvfk.de 

 

Auf diesem Weg können auch Rückrufbitten übermittelt werden.

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